Gründung eines Europäischen Betriebsrats
Die Gründung eines Europäischen Betriebsrats (EBR) ist ein wichtiger Schritt für multinationale Unternehmen. Wir unterstützen Dich dabei, diesen wichtigen Schritt zu gehen und einen Europäischen Betriebsrat zu gründen.
In einer globalisierten Wirtschaft ist eine transparente und faire Kommunikation zwischen den verschiedenen Standorten eines Unternehmens unerlässlich. Ein Europäischer Betriebsrat kann dazu beitragen, die Interessen der Arbeitnehmer auf europäischer Ebene zu vertreten und eine Plattform für den Austausch von Informationen und Meinungen zu schaffen. Ein Europäischer Betriebsrat ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch eine Chance für Ihr Unternehmen, eine starke und einheitliche Arbeitnehmervertretung zu etablieren.
Wir finden den passenden Berater, der Dich bei der Gründung eines Europäischen Betriebsrats unterstützt. Dieser hilft Dir bei der Auswahl der richtigen Vertreter aus den verschiedenen Ländern, unterstützt Dich bei der Ausarbeitung der Satzung und der Geschäftsordnung und begleitet Dich während des gesamten Gründungsprozesses.

Was ist ein Europäischer Betriebsrat?
Der Europäische Betriebsrat ist eine Institution der Mitbestimmung auf europäischer Ebene, die geschaffen wurde, um die Interessen der Arbeitnehmer in multinationalen Unternehmen zu vertreten. Er ist eine Form der grenzüberschreitenden Arbeitnehmervertretung, die die Kommunikation und den Dialog zwischen Unternehmensleitung und Arbeitnehmervertretern aus verschiedenen Ländern fördert.
In der Regel setzt sich ein Europäischer Betriebsrat aus Arbeitnehmervertretern der verschiedenen Tochtergesellschaften oder Niederlassungen eines multinationalen Unternehmens zusammen. Die Zusammensetzung und die Befugnisse eines Europäischen Beitriebsrates können je nach den nationalen Rechtsvorschriften und den Vereinbarungen zwischen der Unternehmensleitung und den Arbeitnehmervertretern variieren.
Zu den Hauptaufgaben eines Europäischen Betriebsrats gehören die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer zu länderübergreifenden Angelegenheiten wie geplanten Umstrukturierungen, Fusionen oder anderen wichtigen Unternehmensentscheidungen, die Auswirkungen auf die Arbeitnehmer haben können. Darüber hinaus kann der Europäische Betriebsrat Empfehlungen aussprechen und mit der Unternehmensleitung verhandeln, um die Interessen der Arbeitnehmer zu schützen und zu fördern.
Der Europäische Betriebsrat spielt eine wichtige Rolle bei der Förderung von Transparenz, Fairness und sozialer Verantwortung in multinationalen Unternehmen und trägt zur Stärkung der Rechte und des Engagements der Arbeitnehmer auf europäischer Ebene bei.
Dein Gremium steht vor der Einsetzung eines europäischen Betriebsrates?
Du stehst vor der Einsetzung eines europäischen Betriebsrates und benötigst dabei Expertise und tatkräftige Unterstützung? Dann vermitteln wir Dir den passenden Arbeitsrechtsexperten, der Dich dabei als Navigator an die Hand nimmt und Dich mit Kompetenz und Weitsicht unterstützt.
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Die Schwerpunkte unserer Berater
Unsere Experten kennen die Herausforderungen und Fragestellungen, die mit der Gründung eines Europäischen Betriebsrats einhergehen, aus ihrer langjährigen Berufspraxis. Sie sind kompetente und lösungsorientierte Berater und geben als unabhängige Spezialisten perspektivische Orientierung, insbesondere in folgenden Situationen:
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Beratung hinsichtlich des Vorliegens der Voraussetzungen der Gründung eines EBR
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Unterstützung bei der Einleitung der Wahl eines besonderen Verhandlungsgremiums
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Unterstützung bei der Durchführung der Wahl eines besonderen Verhandlungsgremiums
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Beratung des besonderen Verhandlungsgremiums
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Verhandlungen der EBR-Vereinbarung mit der zentralen Leitung
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Begleitung und Moderation von EBR-Sitzungen
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Beratung von EBR-Vorstand und Lenkungsausschuss
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Aktuelle Informationen über neue gesetzliche Entwicklungen
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Unterstützung in den Verhandlungen mit dem Management
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Unterstützung bei Restrukturierungen, Fusionen, Betriebsschließungen und Verlagerungen
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Stärkung von Unterrichtung und Anhörung
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Entwicklung von Arbeitsprogrammen (z.B. Arbeitszeit, Arbeitsschutz, Qualitätsmanagement, Gleichstellung, Aus- und Weiterbildung)
Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Europäischer Betriebsrat?
Ein Europäischer Betriebsrat ist eine Institution der Mitbestimmung auf europäischer Ebene, die geschaffen wurde, um die Interessen der Arbeitnehmer in multinationalen Unternehmen zu vertreten. Er setzt sich aus Arbeitnehmervertretern verschiedener Tochtergesellschaften oder Niederlassungen eines multinationalen Unternehmens zusammen.
Was sind die Aufgaben eines Europäischen Betriebsrats?
Zu den Hauptaufgaben eines Europäischen Betriebsrats gehören die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in länderübergreifenden Angelegenheiten wie geplanten Umstrukturierungen oder Fusionen, die Auswirkungen auf die Arbeitnehmer haben können. Darüber hinaus kann der Europäische Betriebsrat Empfehlungen aussprechen und mit der Unternehmensleitung verhandeln, um die Interessen der Arbeitnehmer zu schützen und zu fördern.
Wie entsteht ein Europäischer Betriebsrat?
Die Gründung eines Europäischen Betriebsrats erfolgt in der Regel durch eine Vereinbarung zwischen der Unternehmensleitung und den Arbeitnehmervertretern der verschiedenen Tochtergesellschaften. Die genauen Verfahren und Voraussetzungen können je nach nationalem Recht und den Vereinbarungen zwischen den Parteien variieren.
Wie entsteht ein Europäischer Betriebsrat?
Ein Europäischer Betriebsrat hat das Recht auf regelmäßige Unterrichtung und Anhörung durch die Unternehmensleitung zu länderübergreifenden Angelegenheiten. Er kann Empfehlungen abgeben und mit der Unternehmensleitung verhandeln, um die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten. Die konkreten Rechte können in der Satzung des Europäischen Betriebsrates und in den geltenden Gesetzen festgelegt werden.
Wie trägt der Europäische Betriebsrat zur Stärkung der Arbeitnehmerrechte bei?
Der Europäische Betriebsrat trägt zur Stärkung der Arbeitnehmerrechte bei, indem er eine Plattform für den Dialog und Austausch zwischen Arbeitnehmervertretern aus verschiedenen Ländern bietet. Durch die Weitergabe von Informationen und die Möglichkeit der Mitbestimmung kann der Europäische Betriebsrat dazu beitragen, Transparenz, Fairness und soziale Verantwortung in multinationalen Unternehmen zu fördern und die Rechte der Arbeitnehmer auf europäischer Ebene zu stärken.
Welche Unternehmen müssen einen Europäischen Betriebsrat einrichten?
Gemäß der Richtlinie über den Europäischen Betriebsrat sind Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmern in der Europäischen Union (EU) und im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die mindestens 150 Arbeitnehmer in zwei oder mehr Mitgliedstaaten beschäftigen, verpflichtet, einen Europäischen Betriebsrat einzurichten oder eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen. Es gibt aber auch Unternehmen, die freiwillig einen Europäischen Betriebsrat einrichten, um die Kommunikation und das Vertrauen zwischen Unternehmensleitung und Arbeitnehmervertretern zu stärken.

Du hast noch Fragen zur Einrichtung eines Europäischen Betriebsrats?
Du stehst vor der Einsetzung eines Europäischen Betriebsrates und benötigst dabei Expertise und tatkräftige Unterstützung? Wir helfen Dir gerne weiter und freuen uns auf den Austausch mit Dir.