• In Deinem Betrieb steht eine Betriebsänderung an?

    Wir unterstützen Euch ganzheitlich und bieten den Full-Service bei der Betriebsänderung an. Dieser umfasst insbesondere…

    ✓   Beratung in allen Belangen
    ✓   Projektmanagement
    ✓   Erarbeitung von Alternativkonzepten
    ✓   Strategieentwicklung
    ✓   Schulungen & Workshops
    ✓   Interessenausgleich & Sozialplan
    ✓   Einigungsstelle

  • Wir sorgen für die Win-win-Situation aller Beteiligten

    Die Transformation der Arbeitswelt schreitet voran und sorgt dafür, dass sich Betriebe anpassen müssen, um den aktuellen Herausforderungen gewachsen zu sein. Größere Maßnahmen wie die Änderung von Betriebsstrukturen, die Einführung neuer Arbeitsmethoden und auch der Personalabbau, sind keine Seltenheit und führen oftmals zu Unsicherheiten bei der Belegschaft und besonderen Beratungsbedarf für Betriebsräte. Wir beraten Dich als Betriebsrat ganzheitlich und nachhaltig. Jetzt anrufen: 0211/96294060 – Wir helfen Dir weiter!

Jetzt ganzheitliche Unterstützung sichern: Beratung bei der Betriebsänderung

Sind die Maßnahmen im Rahmen einer Betriebsänderung überhaupt die richtigen für die aktuelle Situation des Betriebes? Machen die Maßnahmen betriebswirtschaftlich Sinn und wie können sie juristisch umgesetzt werden? Wir helfen Dir ebenso schnell wie effektiv weiter, finden die Win-win-Situation für alle Beteiligten und unterstützen Dich nachhaltig sowie ganzheitlich bei der organisatorischen Durchführung der Betriebsänderung. Du erreichst uns unter der Rufnummer 0211/96294060.

  • Aktuelle Situation im Betrieb schildern

    • Erfassung der aktuellen Sachlage im Betrieb
    • Herausforderungen definieren
    • Anforderungen festlegen
  • Den richtigen Berater kostenlos finden

    • Rückgriff auf ein großes Netzwerk
    • Deine Bedürfnisse haben oberste Priorität
    • Kontaktaufnahme mit dem oder den passenden Berater/n
  • Betriebsänderung praktisch durchführen

    • Betriebswirtschaftliche und juristische Unterstützung
    • Begleitung durch den kompletten Prozess
    • Abwicklung der Betriebsänderung

Jetzt Anfrage stellen

Hast Du Fragen, die wir Dir jetzt schon beantworten können?

Was ist eine Betriebsänderung?

Ei­ne Be­triebsände­rung ist eine durch den Ar­beit­ge­ber her­bei­geführ­te grund­le­gen­de Neu­aus­rich­tung oder Ein­schränkung be­trieb­li­cher Abläufe bis hin zur Stil­lle­gung des Be­triebs oder we­sent­li­cher Be­triebs­tei­le.

Ei­ne Be­triebsände­rung hat in der Re­gel er­heb­li­che im­ma­te­ri­el­le oder wirt­schaft­li­che Nach­tei­le für die durch sie berührten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zur Folge, an­ge­fan­gen von dem Be­deu­tungs­ver­lust bis­lang wich­ti­ger Qua­li­fi­ka­tio­nen durch die Einführung neu­er Ar­beits­me­tho­den bis hin zur Ent­las­sung und da­mit zum Ent­zug der wirt­schaft­li­chen Exis­tenz­grund­la­ge.

Sofern der Ar­beit­ge­ber ei­ne Be­triebsände­rung plant, ist er be­reits im Pla­nungs­sta­di­um da­zu ver­pflich­tet, den Be­triebs­rats um­fas­send zu un­ter­rich­ten und die ge­plan­ten Ände­run­gen mit ihm zu be­ra­ten.

Welche Maßnahmen sind als Betriebsänderungen anzusehen?

Ei­ne Be­triebsände­rung liegt nach § 111 Satz 3 BetrVG im­mer in fol­gen­den Fällen vor:

  • Ein­schränkung und/oder Stil­le­gung des gan­zen Be­triebs oder von we­sent­li­chen Be­triebs­tei­len
  • Ver­le­gung des gan­zen Be­triebs oder von we­sent­li­chen Be­triebs­tei­len
  • Zu­sam­men­schluss mit an­de­ren Be­trie­ben und/oder Spal­tung von Be­trie­ben
  • Grund­le­gen­de Ände­run­gen der Be­triebs­or­ga­ni­sa­ti­on, des Be­triebs­zwecks oder der Be­triebs­an­la­gen
  • Einführung grund­le­gend neu­er Ar­beits­me­tho­den und Fer­ti­gungs­ver­fah­ren

Nach der Recht­spre­chung des Bun­des­ar­beits­ge­richts liegt in die­sen Fällen oh­ne weitere Einlassungen ei­ne Be­triebsände­rung vor. Dass bedeutet, dass wenn ein sol­cher ge­setz­lich ge­nann­ter Fall ei­ner Be­triebsände­rung vor­liegt, nicht fest­ge­stellt wer­den muss, ob er auch we­sent­li­che Nach­tei­le für die Be­leg­schaft ha­ben kann. Es sind allerdings auch weiterhin andere Fälle denkbar, bei denen trotzdem eine Betriebsänderung vorliegt.

Betriebsänderung und Betriebsrat

Sofern der Arbeitgeber eine Betriebsänderung plant, hat der Betriebsrat einen gesetzlichen Anspruch auf Hinzuziehung von Beratern oder auch Sachverständigen.

Wenn im Betrieb mehr als 300 Mitarbeiter beschäftigt sind, ist eine Beauftragung nach § 111 Satz 2 BetrVG vorzunehmen. Unterhalb dieser Schwelle richtet sich die Hinzuziehung von Sachverstand nach § 80 Abs. 3 BetrVG, wobei stets eine nähere Vereinbarung mit dem Arbeitgeber erforderlich ist.

Du kannst uns unter der Rufnummer 0211/96294060 erreichen – Wir helfen Dir gerne weiter!

Gemeinsam erzielen wir die Win-win-Situation für Deinen Betrieb und meistern die bestehenden Herausforderungen nachhaltig!

Noch unsicher, ob eine Betriebsänderung die gewünschten Effekte erzielen wird?

Bist Du Dir nicht ganz sicher, ob die Maßnahmen im Rahmen einer Betriebsänderung die Richtigen sind für die aktuellen Herausforderungen? Im Betrieb ist eine allgemeine Verunsicherung spürbar und Du möchtest der Belegschaft gerecht werden? Du weißt nicht, wie Du auf Deinen Arbeitgeber zugehen sollst? 

Wir analysieren Deine Ausgangssituation betriebswirtschaftlich sowie juristisch und arbeiten mögliche Optionen für Dich als Betriebsrat heraus.