Betriebsratswahlen – komplexer als gedacht.

Eine Betriebsratswahl ist nicht nur äußerst komplex, Formfehler oder Fristverletzungen können die ganze Wahl sogar ungültig machen. Damit die Betriebsratswahl in Deinem Unternehmen erfolgreich und rechtssicher verläuft, bieten wir Dir als Wahlvorstand einen ganz besonderen Service.

Profitiere von unserer Expertise und praktischen Helfern rund um das Thema Betriebsratswahl. Mit unserem Wahlvorstands-Komplettpaket erhältst Du die optimale Unterstützung für Deine Arbeit als Wahlvorstand.

Die Aufgaben des Wahlvorstands

Der Wahlvorstand trägt die Verantwortung, dass die BR-Wahl ordnungsgemäß abläuft. Dazu gehören unter anderem

  • Erstellung der Liste aller wahlberechtigten Mitarbeiter,
  • Ausschreibung der Wahl mit Angabe von Datum, Ort und Zeitpunkt der Wahl und der öffentlichen Stimmenauszählung,
  • Bekanntgabe von Wahlvorschlägen und der Anzahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder,
  • Bereitstellung von Informationen aller Wahlberechtigten – auch der nicht deutschsprechenden Mitarbeiter – über die BR-Wahl,
  • Prüfung von Einsprüchen gegen Wählerliste und Wahlvorschläge,
  • Beaufsichtigung der Stimmabgabe am Wahltag und Auszählung der abgegebenen Stimmen,
  • Bekanntgabe des Wahlergebnisses
  • Einladung zur konstituierenden Sitzung des neu gewählten Betriebsrats und Leitung der Sitzung bis zur Wahl des Betriebsratsvorsitzenden.
  • Fristenrechner

    Mit unserem Fristenrechner verpasst Du keine Fristen mehr. Berechne anhand des von Euch festgelegten Wahltermins zuverlässig die Fristen, die für eine gültige Wahl eingehalten werden müssen.

    Zu Deinem Fristenrechner 
  • Sitzverteilungsrechner

    Unser Sitzvergaberechner hilft Dir dabei, das neue Betriebsratsgremium rechtssicher festzulegen. Gib die relevanten Eckdaten ein und das Tool errechnet die Listenplätze unter Berücksichtigung des Minderheitengeschlechts.

    Zum Sitzver-teilungsrechner 
  • Formulare zur Betriebsratswahl

    CampusArbeitswelt bietet Euch praktische Mustervorlagen von der Kandidatenwerbung bis hin zur Einladung zur konstituierenden Sitzung des neu gewählten Betriebsrats. Praktische Checklisten und Formulare ergänzen das Angebot.

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  • FAQs zur Betriebsratswahl

    Du hast allgemeine Fragen zur nächsten Betriebsratswahl?

    Dann bist Du hier genau richtig! In unseren umfassenden FAQs findest Du alle wichtigen Antworten: kompakt, verständlich und auf den Punkt gebracht.

    Zu unseren FAQ Beiträgen 

Häufig gestellte Fragen zum Wahlvorstand

Wie werden die Fristen bei der Betriebsratswahl berechnet?

Die Berechnung der Fristen bei der Betriebsratswahl ist entscheidend, um den Ablauf der Wahl rechtssicher und ordnungsgemäß zu gestalten. Dabei gelten die Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes und der Wahlordnung, die die genauen Zeiträume und Stichtage für verschiedene Schritte im Wahlverfahren festlegen. Fehler bei der Fristberechnung können die Wahl gefährden, weshalb eine sorgfältige Planung durch den Wahlvorstand unerlässlich ist. 

Zum Fristenrechner

Wie bildet man den Wahlvorstand?

Was sind die Aufgaben des Wahlvorstands?

Haben der Wahlvorstand und Wahlkandidaten einen besonderen Kündigungsschutz?

Wie bildet man den Wahlvorstand?

Damit es zu einer ordnungsgemäßen Betriebsratswahl kommen kann, muss vorher der Wahlvorstand vom Betriebsrat bestellt werden.

Besteht weder ein Betriebsrat noch ein Gesamt- oder Konzernbetriebsrat, so muss der Wahlvorstand in einer Betriebsversammlung gewählt werden. Hierzu müssen sich zunächst mindestens drei Arbeitnehmer zusammenfinden, die zu der Betriebsversammlung einladen. Auch Gewerkschaften können eine Betriebsversammlung initiieren.

Video zur Bildung des Wahlvorstandes

Was sind die Aufgaben des Wahlvorstandes?

Der Wahlvorstand spielt eine zentrale Rolle bei der Organisation und Durchführung der Betriebsratswahl. Er wird entweder vom bestehenden Betriebsrat bestellt oder, falls kein Betriebsrat besteht, in einer Betriebsversammlung gewählt. Die Aufgaben des Wahlvorstands sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt und umfassen alle Schritte, die notwendig sind, um eine ordnungsgemäße Wahl zu gewährleisten. Die wichtigsten Aufgaben des Wahlvorstands sind

1. Einleitung der Betriebsratswahl

Der Wahlvorstand leitet die Betriebsratswahl formal ein. Das heißt, er muss so rechtzeitig tätig werden, dass die Wahl innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist durchgeführt werden kann. Dazu gehört die Festlegung des Wahltermins und die Organisation der gesamten Wahlhandlung.

2. Erstellung der Wählerliste

Der Wahlvorstand stellt eine Liste aller wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Betriebs auf. Diese Wählerliste ist im Betrieb öffentlich auszulegen, so dass jeder Arbeitnehmer überprüfen kann, ob er richtig eingetragen ist. Die Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, innerhalb einer bestimmten Frist Einspruch gegen die Wählerliste einzulegen, wenn sie Fehler feststellen.

3. Erstellung und Bekanntmachung des Wahlausschreibens

Ein zentrales Dokument, das der Wahlvorstand zu erstellen hat, ist das Wahlausschreiben. Es informiert die Belegschaft über alle wichtigen Einzelheiten der Wahl, wie z.B. den Wahltermin, den Wahlort, die Fristen für die Einreichung von Wahlvorschlägen und die Anzahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder. Das Wahlausschreiben muss mindestens sechs Wochen vor dem Wahltermin im Betrieb bekannt gemacht werden.

4. Prüfung der Wahlvorschläge

Der Wahlvorstand prüft die eingereichten Wahlvorschläge. Er prüft insbesondere, ob die Wahlvorschläge form- und fristgerecht eingereicht worden sind und ob die Zahl der Stützunterschriften der Arbeitnehmer ausreicht. Nur gültige Wahlvorschläge werden zur Wahl zugelassen.

5. Durchführung der Wahl

Am Wahltag ist der Wahlvorstand für die Durchführung der Wahl verantwortlich. Er richtet Wahllokale ein, stellt Wahlurnen und Stimmzettel zur Verfügung und sorgt für die ordnungsgemäße und geheime Durchführung der Wahl. Der Wahlvorstand überwacht den gesamten Wahlvorgang und sorgt dafür, dass alle wahlberechtigten Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, ihre Stimme entweder persönlich im Wahllokal oder per Briefwahl abzugeben.

6. Durchführung der Stimmenauszählung

Nach Ablauf der Wahlzeit führt der Wahlvorstand die öffentliche Auszählung der abgegebenen Stimmen durch. Diese muss transparent und nach den festgelegten Regeln erfolgen. Der Wahlvorstand prüft, ob alle abgegebenen Stimmen gültig sind und stellt die Gewinner der Wahl, also die neu gewählten Betriebsratsmitglieder, fest.

7. Bekanntgabe des Wahlergebnisses

Nach Auszählung der Stimmen hat der Wahlvorstand das Wahlergebnis der Belegschaft bekannt zu geben. Dies geschieht durch Aushang im Betrieb, in dem die gewählten Mitglieder des neuen Betriebsrats sowie die Anzahl der abgegebenen und gültigen Stimmen aufgeführt sind.

8. Dokumentation und Aufbewahrung der Wahlunterlagen

Der Wahlvorstand muss alle Wahlunterlagen, einschließlich der Stimmzettel und der Wahlniederschrift, für einen bestimmten Zeitraum aufbewahren. Diese Unterlagen können im Falle einer Wahlanfechtung oder einer gerichtlichen Überprüfung benötigt werden.

9. Unterstützung des neuen Betriebsrats

Nach der Wahl unterstützt der Wahlvorstand den neu gewählten Betriebsrat bei der ersten konstituierenden Sitzung, in der der Betriebsratsvorsitzende und sein Stellvertreter gewählt werden. Sobald der Betriebsrat diese Aufgaben übernommen hat, endet die Arbeit des Wahlvorstands.

10. Behandlung von Einsprüchen

Kommt es während des Wahlverfahrens zu Einsprüchen oder Unregelmäßigkeiten, ist es Aufgabe des Wahlvorstands, diese zu prüfen und gegebenenfalls zu beheben. Dies ist wichtig, um eine rechtlich einwandfreie Wahl zu gewährleisten.

Dem Wahlvorstand kommt bei der Betriebsratswahl eine zentrale und verantwortungsvolle Rolle zu. Er sorgt für einen reibungslosen, fairen und gesetzeskonformen Ablauf der Wahl. Von der Einleitung des Wahlverfahrens bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses trägt der Wahlvorstand die Verantwortung dafür, dass die Betriebsratswahl ordnungsgemäß durchgeführt und die Interessen der Belegschaft angemessen vertreten werden.

Video zu den Aufgaben des Wahlvorstands

Haben der Wahlvorstand und Wahlkandidaten einen besonderen Kündigungsschutz?

Ja, sowohl der Wahlvorstand als auch die Wahlkandidatinnen genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Mitglieder des Wahlvorstands sind ab ihrer Bestellung bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses vor ordentlichen Kündigungen geschützt. FürWahlkandidaten beginnt der Schutz mit der Einreichung des Wahlvorschlags und gilt bis sechs Monate nach der Wahl. Dieser Schutz soll sicherstellen, dass sie ihre Aufgaben oder Kandidatur ohne Angst vor Benachteiligung oder Druck durch den Arbeitgeber wahrnehmen können. Außerordentliche Kündigungen bleiben jedoch bei schwerwiegenden Gründen möglich.

Wahlvorstandsschulung

Im Frühjahr 2026 finden die nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen statt. Da diese sehr komplex sind, gilt es, Formfehler oder Fristverletzungenzu vermeiden.

Mit unserem Komplettpaket zur BR-Wahl bieten wir Euch als Wahlvorstand die optimalen Grundlagen und weit mehr als nur ein Seminar.

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Du hast Fragen zur Betriebsratswahl, brauchst Unterstützung bei der Gründung eines Betriebsrats oder möchtest Dich über Schulungsangebote informieren? Egal, in welcher Phase des Wahlprozesses Du Dich befindest: Wir sind für Dich da! Fülle einfach das untenstehende Formular aus und wir setzen uns schnellstmöglich mit Dir in Verbindung, um Dich individuell und umfassend zu beraten. Gemeinsam finden wir die passende Lösung für Deine Anliegen.

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