Bald ist es wieder soweit!

Die regulären Betriebsratswahlen finden zwischen dem 1. März und dem 31. Mai alle vier Jahre statt. Die Betriebsratswahl 2026 steht somit vor der Tür und bietet allen Beschäftigten die Chance, ihr Arbeitsumfeld aktiv mitzugestalten.

Als Interessenvertretung sorgt der Betriebsrat für bessere Arbeitsbedingungen, stärkt die Mitbestimmung und setzt sich für die Belange aller Kollegen und Kolleginnen ein.

Die Ersten Schritte zur Einleitung der Betriebsratswahlen

Auf dem Weg zum neuen Betriebsrat gibt es einige Hürden zu meistern. Doch mit unserer Hilfe gelingt Euch die rechtssichere und entspannte Durchführung der Betriebsratswahl. Mit unserem Anwälten stehen wir Euch für Rückfragen während des kompletten Wahlprozesses bereit und unterstützen Euch!

Bevor die Wahl aber richtig losgehen kann, muss zunächst der Wahlvorstand bestellt werden.

1. Schritt: Bestellung des Wahlvorstandes durch den Betriebsrat

Die Amtszeit des Betriebsrats endet mit Ablauf des letzten Tages der Amtsperiode, spätestens am 31.05.2026. Und zwar auch dann, wenn bis dahin noch kein neuer Betriebsrat gewählt wurde. Damit es nicht dazu kommt, dass für eine Zwischenzeit kein Betriebsrat besteht, sollte mindestens 10 Wochen vorher (4 Wochen beim vereinfachten Wahlverfahren) der Wahlvorstand in einer Betriebsratssitzung bestellt werden.

2. Schritt: Entscheidung, ob einfaches oder normales Wahlverfahren durch den Wahlvorstand

Bevor die Betriebsratswahl organisiert wird, muss das richtige Wahlverfahren bestimmt werden. Es gibt das einfache Wahlverfahren und das normale Wahlverfahren. Dies hängt von der Größe des Betriebes ab.Bei Betrieben mit in der Regel 101 bis 200 wahlberechtigten Arbeitnehmern kommt grundsätzlich das normale Wahlverfahren zur Anwendung. Der Wahlvorstand hat jedoch die Möglichkeit, das vereinfachte Wahlverfahren gemäß §14a BetrVG mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren.

Einfaches Wahlverfahren

In Betrieben mit in der Regel fünf bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern wird der Betriebsrat im vereinfachten Wahlverfahren gewählt.

Video

Normales Wahlverfahren

Bei Unternehmen mit mehr als 200 wahlberechtigten Arbeitnehmern findet die Wahl im normalen Wahlverfahren statt.

Wahlvorstandsschulung

Im Frühjahr 2026 finden die nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen statt. Da diese sehr komplex sind, gilt es, Formfehler oder Fristverletzungenzu vermeiden.

Mit unserem Komplettpaket zur BR-Wahl bieten wir Euch als Wahlvorstand die optimalen Grundlagen und weit mehr als nur ein Seminar.

Zur Wahlvorstandsschulung

FAQs zur Betriebsratswahl

Du hast allgemeine Fragen zur nächsten Betriebsratswahl?

Dann bist Du hier genau richtig! In unseren umfassenden FAQs findest Du alle wichtigen Antworten: kompakt, verständlich und auf den Punkt gebracht.

Ob Sitzverteilung, Fristen oder rechtliche Grundlagen, wir liefern Dir alle relevanten Infos, damit Du bestens vorbereitet bist. Schau vorbei und starte gut informiert in die Betriebsratswahl!

Zu unseren FAQ Beiträgen

Häufig gestellte Fragen zur regulären Betriebsratswahl

Welche Wahlverfahren gibt es?

Bevor die Betriebsratswahl organisiert wird, muss das richtige Wahlverfahren bestimmt werden. Es gibt das einfache Wahlverfahren und das normale Wahlverfahren. Dies hängt von der Größe des Betriebes ab:

– In Betrieben mit in der Regel fünf bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern wird der Betriebsrat im vereinfachten Wahlverfahren gewählt.
– Bei Unternehmen mit mehr als 200 wahlberechtigten Arbeitnehmern findet die Wahl im normalen Wahlverfahren statt.
– Bei Betrieben mit in der Regel 101 bis 200 wahlberechtigten Arbeitnehmern kommt grundsätzlich das normale Wahlverfahren zur Anwendung. Der Wahlvorstand hat jedoch die Möglichkeit, das vereinfachte Wahlverfahren gemäß §14a BetrVG mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren.

Je nachdem ob bereits ein Betriebsrat existiert, wird das einfache Wahlverfahren einstufig oder zweistufig durchgeführt. Denn ohne bestehenden Betriebsrat müssen sich zunächst 3 wahlberechtigte Arbeitnehmer zusammensetzen und eine Mitarbeiterversammlung planen und anschließend einberufen. Auf dieser wird dann ein Wahlvorstand für die Betriebsratswahl gewählt. Video zu Wahlverfahren

Welche Mitarbeiter besitzen ein aktives Wahlrecht?

Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer, die:

  • dem Betrieb angehören, also alle, die eine weisungsgebundene Tätigkeit ausführen, welche vom Arbeitgeber organisiert wird.
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • Arbeitnehmer im rechtlichen Sinne sind, d.h. sie leisten Arbeit auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags und unterliegen der Weisung des Arbeitgebers.

Hat der Wahlvorstand ein Recht auf Schulung?

Ja, der Wahlvorstand hat ein Recht auf Schulung, um seine Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen zu können. Laut § 20 Abs. 3 BetrVG müssen die Mitglieder des Wahlvorstands an Schulungen oder Seminaren teilnehmen, die das notwendige Wissen über das Wahlverfahren, die Wahlordnung und die rechtlichen Rahmenbedingungen vermitteln. Die Kosten für diese Schulungen, einschließlich Reise- und Übernachtungskosten, trägt der Arbeitgeber. Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass die Betriebsratswahl rechtssicher und korrekt durchgeführt wird.

Wer organisiert eine Betriebsratswahl?

In Betrieben mit Betriebsrat bestellt der amtierende Betriebsrat mindestens zehn Wochen vor Ende seiner Amtszeit einen Wahlvorstand. Dieser kümmert sich im Weiteren um alle notwendigen Aufgaben der Wahl.

Wie viele Mitglieder hat der Betriebsrat?

Die Größe des Betriebsrats richtet sich nach der Anzahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer im Betrieb. Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Zusammensetzung des Betriebsrats nach der Beschäftigtenzahl. Je mehr Arbeitnehmer in einem Betrieb beschäftigt sind, desto größer muss der Betriebsrat sein, um eine angemessene Vertretung der Belegschaft zu gewährleisten.

Hier eine Übersicht, wie sich die Zahl der Betriebsratsmitglieder in der Regel nach § 9 BetrVG zusammensetzt:

  • Bis zu 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer: 1 Betriebsratsmitglied
  • 21 bis 50 wahlberechtigte Arbeitnehmer: 3 Betriebsratsmitglieder
  • 51 bis 100 wahlberechtigte Arbeitnehmer: 5 Betriebsratsmitglieder
  • 101 bis 200 wahlberechtigte Arbeitnehmer: 7 Betriebsratsmitglieder
  • 201 bis 400 wahlberechtigte Arbeitnehmer: 9 Betriebsratsmitglieder
  • 401 bis 700 wahlberechtigte Arbeitnehmer: 11 Betriebsratsmitglieder
  • 701 bis 1.000 wahlberechtigte Arbeitnehmer: 13 Betriebsratsmitglieder
  • 1.001 bis 1.500 wahlberechtigte Arbeitnehmer: 15 Betriebsratsmitglieder
  • Für Betriebe mit mehr als 1500 Arbeitnehmern erhöht sich die Zahl der Betriebsratsmitglieder stufenweise:
    Für je angefangene weitere 500 Arbeitnehmer kommen 2 Mitglieder dazu.
  • 5.001 bis 6.000 wahlberechtigte Arbeitnehmer: 31 Betriebsratsmitglieder
  • 6.001 bis 7.000 wahlberechtigte Arbeitnehmer: 33 Betriebsratsmitglieder
  • 7.001 bis 9.000 wahlberechtigte Arbeitnehmer: 35 Betriebsratsmitglieder
  • Für Betriebe mit mehr als 9.000 Arbeitnehmern erhöht sich die Zahl der Betriebsratsmitglieder stufenweise:
    Für für je angefangene weitere 3.000 Arbeitnehmer kommen 2 Mitglieder dazu.

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Du hast Fragen zur Betriebsratswahl, brauchst Unterstützung bei der Gründung eines Betriebsrats oder möchtest Dich über Schulungsangebote informieren? Egal, in welcher Phase des Wahlprozesses Du Dich befindest: Wir sind für Dich da! Fülle einfach das untenstehende Formular aus und wir setzen uns schnellstmöglich mit Dir in Verbindung, um Dich individuell und umfassend zu beraten. Gemeinsam finden wir die passende Lösung für Deine Anliegen.

Betriebsratswahl leicht gemacht: Wir unterstützen Dich!

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