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In Deinem Betrieb steht eine Betriebsänderung an?
Wir unterstützen Euch ganzheitlich und bieten den Full-Service bei der Betriebsänderung an. Dieser umfasst insbesondere…
✓ Beratung in allen Belangen
✓ Projektmanagement
✓ Erarbeitung von Alternativkonzepten
✓ Strategieentwicklung
✓ Schulungen & Workshops
✓ Interessenausgleich & Sozialplan
✓ Einigungsstelle -
Wir sorgen für die Win-win-Situation aller Beteiligten
Die Transformation der Arbeitswelt schreitet voran und sorgt dafür, dass sich Betriebe anpassen müssen, um den aktuellen Herausforderungen gewachsen zu sein. Größere Maßnahmen wie die Änderung von Betriebsstrukturen, die Einführung neuer Arbeitsmethoden und auch der Personalabbau, sind keine Seltenheit und führen oftmals zu Unsicherheiten bei der Belegschaft und besonderen Beratungsbedarf für Betriebsräte. Wir beraten Dich als Betriebsrat ganzheitlich und nachhaltig. Jetzt anrufen: 0211/96294060 – Wir helfen Dir weiter!
Jetzt ganzheitliche Unterstützung sichern: Beratung bei der Betriebsänderung
Sind die Maßnahmen im Rahmen einer Betriebsänderung überhaupt die richtigen für die aktuelle Situation des Betriebes? Machen die Maßnahmen betriebswirtschaftlich Sinn und wie können sie juristisch umgesetzt werden? Wir helfen Dir ebenso schnell wie effektiv weiter, finden die Win-win-Situation für alle Beteiligten und unterstützen Dich nachhaltig sowie ganzheitlich bei der organisatorischen Durchführung der Betriebsänderung. Du erreichst uns unter der Rufnummer 0211/96294060.

SO FUNKTIONIERT ES:
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Aktuelle Situation im Betrieb schildern
- Erfassung der aktuellen Sachlage im Betrieb
- Herausforderungen definieren
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Den richtigen Berater kostenlos finden
- Rückgriff auf ein großes Netzwerk
- Deine Bedürfnisse haben oberste Priorität
- Kontaktaufnahme mit dem oder den passenden Berater/n
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Betriebsänderung praktisch durchführen
- Betriebswirtschaftliche und juristische Unterstützung
- Begleitung durch den kompletten Prozess
- Abwicklung der Betriebsänderung
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Hast Du Fragen, die wir Dir jetzt schon beantworten können?
Was ist eine Betriebsänderung?
Eine Betriebsänderung ist eine durch den Arbeitgeber herbeigeführte grundlegende Neuausrichtung oder Einschränkung betrieblicher Abläufe bis hin zur Stilllegung des Betriebs oder wesentlicher Betriebsteile.
Eine Betriebsänderung hat in der Regel erhebliche immaterielle oder wirtschaftliche Nachteile für die durch sie berührten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zur Folge, angefangen von dem Bedeutungsverlust bislang wichtiger Qualifikationen durch die Einführung neuer Arbeitsmethoden bis hin zur Entlassung und damit zum Entzug der wirtschaftlichen Existenzgrundlage.
Sofern der Arbeitgeber eine Betriebsänderung plant, ist er bereits im Planungsstadium dazu verpflichtet, den Betriebsrats umfassend zu unterrichten und die geplanten Änderungen mit ihm zu beraten.
Welche Maßnahmen sind als Betriebsänderungen anzusehen?
Eine Betriebsänderung liegt nach § 111 Satz 3 BetrVG immer in folgenden Fällen vor:
- Einschränkung und/oder Stillegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen
- Verlegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen
- Zusammenschluss mit anderen Betrieben und/oder Spaltung von Betrieben
- Grundlegende Änderungen der Betriebsorganisation, des Betriebszwecks oder der Betriebsanlagen
- Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts liegt in diesen Fällen ohne weitere Einlassungen eine Betriebsänderung vor. Dass bedeutet, dass wenn ein solcher gesetzlich genannter Fall einer Betriebsänderung vorliegt, nicht festgestellt werden muss, ob er auch wesentliche Nachteile für die Belegschaft haben kann. Es sind allerdings auch weiterhin andere Fälle denkbar, bei denen trotzdem eine Betriebsänderung vorliegt.
Betriebsänderung und Betriebsrat
Sofern der Arbeitgeber eine Betriebsänderung plant, hat der Betriebsrat einen gesetzlichen Anspruch auf Hinzuziehung von Beratern oder auch Sachverständigen.
Wenn im Betrieb mehr als 300 Mitarbeiter beschäftigt sind, ist eine Beauftragung nach § 111 Satz 2 BetrVG vorzunehmen. Unterhalb dieser Schwelle richtet sich die Hinzuziehung von Sachverstand nach § 80 Abs. 3 BetrVG, wobei stets eine nähere Vereinbarung mit dem Arbeitgeber erforderlich ist.
Du kannst uns unter der Rufnummer 0211/96294060 erreichen – Wir helfen Dir gerne weiter!
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Noch unsicher, ob eine Betriebsänderung die gewünschten Effekte erzielen wird?
Bist Du Dir nicht ganz sicher, ob die Maßnahmen im Rahmen einer Betriebsänderung die Richtigen sind für die aktuellen Herausforderungen? Im Betrieb ist eine allgemeine Verunsicherung spürbar und Du möchtest der Belegschaft gerecht werden? Du weißt nicht, wie Du auf Deinen Arbeitgeber zugehen sollst?
Wir analysieren Deine Ausgangssituation betriebswirtschaftlich sowie juristisch und arbeiten mögliche Optionen für Dich als Betriebsrat heraus.
