FAQ für die Kandidaten der Betriebsratswahl

Eine Betriebsratswahl ist komplex und schon der kleinste Fehler oder eine nicht beachtete Frist macht die Wahl ungültig. Wer ist wahlberechtigt und wer wählbar? Ist das einfache oder das normale Wahlverfahren das richtige für mein Unternehmen? Hier beantworten wir Dir schon einige Deiner Fragen rund um die Betriebsratswahl.

Collapsible content

Wann finden Betriebsratswahlen statt?

Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre in einem festgelegten Zeitraum statt. Der nächste reguläre Wahlzeitraum liegt zwischen dem 1. März und dem 31. Mai 2026. In diesem Zeitraum können die Arbeitnehmer ihre Betriebsratsmitglieder neu wählen oder bestehende Betriebsräte bestätigen.  

Es gibt jedoch auch Situationen, in denen Betriebsratswahlen außerhalb dieses regelmäßigen Zeitraums erforderlich sind, zum Beispiel:  

  • Neugründung eines Betriebsrats: In Betrieben, in denen es noch keinen Betriebsrat gibt, kann jederzeit eine Betriebsratswahl initiiert werden.  
  • Rücktritt oder Auflösung des Betriebsrats: Tritt ein Betriebsrat vorzeitig zurück oder wird er aufgelöst, muss innerhalb von drei Monaten eine Neuwahl stattfinden.  
  • Betriebsänderungen: Bei wesentlichen Betriebsänderungen wie Fusion, Spaltung oder Aufspaltung des Betriebs kann eine außerplanmäßige Neuwahl erforderlich werden.   

Die regelmäßigen Betriebsratswahlen stellen sicher, dass die Interessen der Belegschaft kontinuierlich vertreten werden und neue Betriebsratsmitglieder gewählt werden können, die sich für die Belange der Belegschaft einsetzen.  

Welche Mitarbeiter besitzen ein aktives Wahlrecht?

Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer, die: 

  • dem Betrieb angehören, also alle, die eine weisungsgebundene Tätigkeit ausführen, welche vom Arbeitgeber organisiert wird. 
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben.
  • Arbeitnehmer im rechtlichen Sinne sind, d.h. sie leisten Arbeit auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags und unterliegen der Weisung des Arbeitgebers.

Wie erfährt man, dass eine Betriebsratswahl bevorsteht?

Die Betriebsratswahl wird mit dem Aushang des Wahlausschreibens vom Wahlvorstand bekanntgegeben. Neben dem Wahlausschreiben, welches alle relevanten Informationen wie Wahldatum, -ort und -zeitraum enthält, werden auch die Wählerliste und die Wahlordnung veröffentlicht. Diese müssen für jeden Wahlberechtigten ohne größeren Aufwand zugänglich sein. Die Wählerliste wird vom Wahlvorstand laufend überprüft, da es auch nach Auslegung bis zum Tag der Wahl zu Änderungen in der Belegschaft (durch Einstellungen oder Kündigungen) kommen kann. 

Welche Bedeutung hat die Wählerliste?

Die Wählerliste ist entscheidend für eine gültige Betriebsratswahl, da nur Arbeitnehmer, die darin aufgeführt sind, ihr Wahlrecht ausüben können. Sie muss alle wahlberechtigten und wählbaren Arbeitnehmer im Betrieb enthalten, idealerweise sind diese alphabetisch geordnet mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum. Der Wahlvorstand ist dafür verantwortlich, die Liste korrekt zu erstellen, und der Arbeitgeber muss alle nötigen Informationen bereitstellen. Das kann bei Verweigerung auch durch Gericht oder einstweilige Verfügung gesichert werden. Ein Fehler in der Wählerliste kann die Wahl gefährden. Die Liste muss auch die Geschlechter getrennt ausweisen und ggf. Leiharbeitnehmer berücksichtigen. 

Wie gibt man seine Kandidatur bekannt?

Möchte man sich als Kandidat für die Betriebsratswahl aufstellen lassen, so muss der Wahlvorschlag spätestens zwei Wochen nach Aushang des Wahlausschreibens schriftlich eingereicht werden und gemäß § 6 Abs. 3 WO gewisse Angaben enthalten. Um hier Fehler zu vermeiden, kann man am besten beim Wahlvorstand nach Vorschlagslisten fragen und diese dann ausfüllen.

Die Unterschriften der Unterstützer müssen entweder direkt auf dem Wahlvorschlag oder auf einer separaten Liste aufgeführt sein, um die Gültigkeit des Vorschlags zu gewährleisten.

Was sind Stützunterschriften?

Um bei einer Betriebsratswahl die Kandidatur einer unüberschaubaren Menge von Vorschlagslisten zu vermeiden, muss jede eingereichte Wahl-Vorschlagsliste eine gewisse Anzahl an Unterschriften anderer Arbeitnehmer des Betriebs aufweisen, die die Liste unterstützen. Diese werden Stützunterschriften genannt. 

Folgende Kriterien müssen beim Sammeln von Stützunterschriften beachtet werden: 

  • Alle Unterzeichner müssen gleichzeitig auch wahlberechtigt sein.
  • Jeder Unterzeichner darf seine Unterschrift auf nur eine Wahlliste setzen, kann sich später jedoch noch umentscheiden (Datum und Uhrzeit der Stützunterschrift erleichtern die Prüfung im Anschluss).
  • Die Frist zur Sammlung von Stützunterschriften und Einreichung der Vorschlagsliste muss zwingend eingehalten werden. 

Wie viele Stützunterschriften benötigt man?

Die Anzahl der benötigten Stützunterschriften hängt von der Größe des Betriebs ab. Grundsätzlich muss ein Wahlvorschlag von einem Zwanzigstel der Arbeitnehmer unterzeichnet werden, also von fünf Prozent. 

Hat das Unternehmen 20 Angestellte oder weniger, reichen zwei Unterzeichner pro Liste. In Betrieben mit mehr als 20 aber weniger als 60 Arbeitnehmern muss es allerdings mindestens drei Unterzeichner geben.  

Besteht ein Betrieb aus mehr als 1000 Mitarbeitern reichen in jedem Fall 50 Stützunterschriften aus. Die Regelung mit den fünf Prozent wird hierbei aufgehoben. 

Wahlkampf zur Betriebsratswahl - Ist das überhaupt erlaubt?

Ja, Wahlkampf zur Betriebsratswahl ist erlaubt, aber es gibt bestimmte gesetzliche Rahmenbedingungen, die beachtet werden müssen. Die wichtigsten Punkte sind dabei die Meinungsfreiheit, sachliche Werbung und die Neutralität des Arbeitgebers. 

Wie erfährt man, ob man zum Betriebsrat gewählt wurde?

Am letzten Wahltag gibt es eine öffentliche Auszählung der Stimmen, bei der am Ende das Ergebnis feststeht. Hier würde man das Ergebnis der Wahl also am schnellsten erfahren.

Anschließend schreibt der Wahlvorstand die neu gewählten ordentlichen Mitglieder des Betriebsrates an, dass sie gewählt wurden. Erst wenn alle neuen Betriebsratsmitglieder die Wahl schriftlich angenommen haben, werden die Ersatzmitglieder informiert.

Die Ergebnisse der Wahl werden vom Wahlvorstand ausgehängt und dem Arbeitgeber mitgeteilt.

Was passiert, wenn mehrere Kandidaten die gleiche Anzahl an Stimmen haben?

Haben mehrere Kandidaten bei der Auszählung der Stimmen die gleiche Anzahl an Stimmen, so wird im ersten Schritt die Auszählung wiederholt. Wird bei der zweiten Auszählung erneut die gleiche Anzahl an Stimmen festgestellt, so wird per Losverfahren entschieden, welcher Kandidat im Ergebnis vorne liegt.

Wie viele Mitglieder hat der Betriebsrat?

Die Größe des Betriebsrats richtet sich nach der Anzahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer im Betrieb. Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Zusammensetzung des Betriebsrats nach der Beschäftigtenzahl. Je mehr Arbeitnehmer in einem Betrieb beschäftigt sind, desto größer muss der Betriebsrat sein, um eine angemessene Vertretung der Belegschaft zu gewährleisten.  

Hier eine Übersicht, wie sich die Zahl der Betriebsratsmitglieder in der Regel nach § 9 BetrVG zusammensetzt:  

  • Bis zu 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer: 1 Betriebsratsmitglied  
  • 21 bis 50 wahlberechtigte Arbeitnehmer: 3 Betriebsratsmitglieder  
  • 51 bis 100 wahlberechtigte Arbeitnehmer: 5 Betriebsratsmitglieder  
  • 101 bis 200 wahlberechtigte Arbeitnehmer: 7 Betriebsratsmitglieder  
  • 201 bis 400 wahlberechtigte Arbeitnehmer: 9 Betriebsratsmitglieder  
  • 401 bis 700 wahlberechtigte Arbeitnehmer: 11 Betriebsratsmitglieder  
  • 701 bis 1.000 wahlberechtigte Arbeitnehmer: 13 Betriebsratsmitglieder   
  • 1.001 bis 9.000 wahlberechtigte Arbeitnehmer: je 500 wahlberechtigte Arbeitnehmer +2 Betriebsratsmitglieder  

Für Betriebe mit mehr als 9.000 Arbeitnehmern erhöht sich die Zahl der Betriebsratsmitglieder stufenweise: Für je angefangene weitere 3.000 Arbeitnehmer kommen 2 Mitglieder dazu. 

Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen

Du brauchst Unterstützung bei der Gründung eines Betriebsrats? Egal, in welcher Phase des Gründungsprozesses Du Dich befindest: Wir sind für Dich da! Fülle einfach das untenstehende Formular aus und wir setzen uns schnellstmöglich mit Dir in Verbindung, um Dich individuell und umfassend zu beraten. Gemeinsam finden wir die passende Lösung für Deine Anliegen.

Betriebsratswahl leicht gemacht: Wir unterstützen Dich!

Die nächste Betriebsratswahl naht und Du möchtest sie professionell, reibungslos und rechtssicher gestalten? Wir sind für Dich da! Profitiere von unserer Expertise und lass uns gemeinsam für eine erfolgreiche Wahl sorgen. Wir freuen uns auf den Austausch mit Dir!

Jetzt anrufen: 0211/96294060 E-Mail an: info@campusarbeitswelt.de