Wahlhelfer für die Betriebsratswahl:

Wahlhelfer für die Betriebsratswahl
Wir führen Euch rechtssicher, entspannt und erfolgreich durch die Wahl
Ob reguläre Betriebsratswahl, Neuwahl oder Betriebsratsneugründung – wir sorgen für Sicherheit in jeder Phase der Betriebsratswahl. Unabhängig von Deiner Rolle bei der Betriebsratswahl oder Betriebsratsneugründung – ob Du Dich als Kandidat zur Wahl stellst, bereits Betriebsrat bist, Dich im Wahlvorstand engagierst oder die Betriebsratsgründung initiierst – wir stehen Dir als Wahlhelfer mit Rat und Tat zur Seite.
Wir unterstützen Euch bei der BR-Wahl und BR-Gründung
Passgenaue Unterstützung für Deinen Bedarf.
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Wahlvorstand
Wir unterstützen Dich bei der rechtssicheren und erfolgreichen Durchführung der Betriebsratswahl
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Betriebsratsmitglied
Wir meistern Deine Aufgaben als aktuelles Mitglied des Gremiums
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Kandidaten
Wir teilen praktische Tipps und Wissen zur erfolgreichen Kandidatur als Betriebsratsmitglied
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BR-Neugründer
Wir helfen Dir bei der Neugründung des Betriebsrats
Wahlhelfer – Unser Service für Betriebsräte, BR-Gründer und Wahlvorstände
Wir begleiten Dich umfassend. Unser Wahlhelfer-Team unterstützt Dich bei allen Fragen rund um die Wahl. Wir klären Deinen Schulungsbedarf, suchen die passenden Schulungen in geeigneten Formaten für Dich und Dein Team aus, stehen dem Wahlvorstand für Rückfragen zur Verfügung und begleiten Dich während des gesamten Wahlablaufs.
Wahlhilfen – in jeder Phase der Wahl
Bei der Betriebsratswahl stehen wir als zuverlässiger Partner zur Seite und bieten umfassende Wahlhilfe in jeder Phase des Wahlprozesses. Unser Ziel ist es, sowohl den Wahlvorstand als auch die Beschäftigten optimal zu unterstützen und so einen reibungslosen und erfolgreichen Ablauf der Wahl zu gewährleisten.
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Alle Formulare für die Betriebsratswahl
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BR-Telefon
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Checklisten rund um die Betriebsratswahl
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Gesetze zur Betriebsratswahl
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Schulungen für Dich und Dein Team
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Sitzvergaberechner
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Rechensoftware für die Wahl
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Wahlplakate für Deine Öffentlichkeitsarbeit
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Wahlurne
Häufig gestellte Fragen
Eine Betriebsratswahl durchzuführen ist oft gar nicht so einfach. Wer ist wahlberechtigt und wer wählbar? Ist das einfache oder das normale Wahlverfahren das richtige für mein Unternehmen? Vielleicht können wir Dir diese Fragen jetzt schon beantworten.
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Wann finden Betriebsratswahlen statt?
Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre in einem festgelegten Zeitraum statt. Die nächste Wahlperiode läuft vom 1. März bis zum 31. Mai 2026. In diesem Zeitraum wählen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Interessenvertretung im Betrieb.
Außerhalb dieser regelmäßigen Zeiträume können Betriebsratswahlen stattfinden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn im Betrieb noch kein Betriebsrat besteht, der bisherige Betriebsrat angefochten wurde oder eine Neuwahl erforderlich ist.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind nach § 7 BetrVG alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Leiharbeitnehmer sind wahlberechtigt, wenn ihre Überlassung an den Betrieb länger als drei Monate dauert.
Wer darf gewählt werden?
Wählbar sind nach § 8 BetrVG alle wahlberechtigten Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dem Betrieb mindestens sechs Monate angehören. Außerdem dürfen sie die Wählbarkeit nicht durch eine Straftat verloren haben.
Wie erfolgt die Stimmgabe?
Die Stimmabgabe bei der Betriebsratswahl erfolgt geheim, unmittelbar, allgemein, gleich und frei.
Was ist der Unterscheid zwischen Persönlichkeitswahl und Listenwahl?
Bei der Listenwahl, auch Verhältniswahl genannt, werden die Kandidaten über Listen gewählt. Jeder Wähler kann eine Liste wählen und hat dafür eine Stimme. Auf diesen Listen stehen die Kandidatinnen und Kandidaten in einer Reihenfolge.
Bei der Persönlichkeitswahl, auch Mehrheitswahl genannt, gibt es nur eine Liste, auf der alle Kandidatinnen und Kandidaten stehen. Jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie Betriebsratsmitglieder zu wählen sind und kann entsprechend viele Personen wählen.
Im vereinfachten Wahlverfahren findet immer eine Persönlichkeitswahl statt.
Im „normalen“ Wahlverfahren wird im Wahlausschreiben grundsätzlich eine Listenwahl ausgeschrieben. Der Wahlvorstand darf nicht von vornherein eine Persönlichkeitswahl festlegen, da sonst die Wahl anfechtbar wäre. Wird jedoch nur eine Liste eingereicht, wandelt sich die Wahl von Gesetzes wegen von einer Listenwahl in eine Persönlichkeitswahl.
Kann die Betriebsratswahl online durchgeführt werden?
Bisher nicht! Die Wahl kann nur persönlich oder per Briefwahl erfolgen

Du benötigst Hilfe bei der Betriebsratswahl?
Du stehst vor der Betriebsratswahl und benötigst dabei Expertise und tatkräftige Unterstützung? Wir helfen Dir gerne weiter und freuen uns auf den Austausch mit Dir.