
Vereinfachtes Wahlverfahren
Beim einfachen Wahlverfahren sind die Fristen kürzer als beim normalen Wahlverfahren, wodurch die Wahl des neuen Betriebsrats zügiger erfolgen kann. Zudem wird das einfache Wahlverfahren stets als Personenwahl durchgeführt.
Im Vergleich zum normalen Wahlverfahren eignet sich das vereinfachte Verfahren besonders für kleinere Betriebe oder Situationen, in denen eine schnelle Durchführung der Wahl erforderlich ist.
Es wird beim einfachen Wahlverfahren immer als eine Personenwahl durchgeführt.
Im Vergleich zum normalen Wahlverfahren ist das vereinfachte Wahlverfahren besonders nützlich für kleinere Betriebe oder wenn die Wahl schnell durchgeführt werden muss.
Der Ablauf einer Betriebsratswahl im einfachen Wahlverfahren
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Bestellung eines Wahlvorstands
In Betrieben mit Betriebsrat bestellt der amtierende Betriebsrat mindestens vier Wochen vor Ende seiner Amtszeit einen Wahlvorstand. Dieser kümmert sich im Weiteren um alle notwendigen Aufgaben der Wahl.
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Einleitung des Wahlverfahrens
Bei 5 bis 100 wahlberechtigte Arbeitnehmer wird das vereinfachte Wahlverfahren eingeleitet.
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Wahlausschreiben und Wählerliste
Nun folgt die Erstellung und Veröffentlichung von Wählerliste und Wahlausschreiben. Das Wahlausschreiben muss die in § 3 WO vorgeschriebenen Mindestinhalte enthalten, wie den Wahltag mit Ort und Zeit der öffentlichen Stimmauszählung und entsprechende Hinweise zur schriftlichen Stimmabgabe.
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Zeit für einen Einspruch und Einreichung von Wahlvorschlägen
Nun beginnt die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die Wählerliste und zur Einreichung von Wahlvorschlägen. Bei dem einfachen Wahlverfahren wird eine Persönlichkeitswahl durchgeführt.
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Bekanntmachung der BR-Kandidaten
Mindestens eine Woche vor der Betriebsratswahl müssen die Kandidaten bekannt gegeben werden. In größeren Unternehmen ist jedoch aus organisatorischen Gründen (wie beispielsweise die Briefwahl) eine frühere Veröffentlichung ratsam.
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Vorbereitung und Durchführung des Wahltags
Die Vorbereitung und Durchführung der Wahl obliegt dem Wahlvorstand, der am Wahltag die Stimmabgabe und die Auszählung der Stimmen durchführt und sich neben allen notwendigen Formalitäten um die Einladung zur konstituierenden Sitzung des neu gewählten Betriebsrats kümmert.
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Welche Wahlverfahren gibt es?
Bevor die Betriebsratswahl organisiert wird, muss das richtige Wahlverfahren bestimmt werden. Es gibt das einfache Wahlverfahren und das normale Wahlverfahren. Dies hängt von der Größe des Betriebes ab:
– In Betrieben mit in der Regel fünf bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern wird der Betriebsrat im vereinfachten Wahlverfahren gewählt.
– Bei Unternehmen mit mehr als 200 wahlberechtigten Arbeitnehmern findet die Wahl im normalen Wahlverfahren statt.
– Bei Betrieben mit in der Regel 101 bis 200 wahlberechtigten Arbeitnehmern kommt grundsätzlich das normale Wahlverfahren zur Anwendung. Der Wahlvorstand hat jedoch die Möglichkeit, das vereinfachte Wahlverfahren gemäß §14a BetrVG mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren.
Je nachdem ob bereits ein Betriebsrat existiert, wird das einfache Wahlverfahren einstufig oder zweistufig durchgeführt. Denn ohne bestehenden Betriebsrat müssen sich zunächst 3 wahlberechtigte Arbeitnehmer zusammensetzen und eine Mitarbeiterversammlung planen und anschließend einberufen. Auf dieser wird dann ein Wahlvorstand für die Betriebsratswahl gewählt.
Welche Mitarbeiter besitzen ein aktive Wahlrecht?
Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer, die:
- dem Betrieb angehören, also alle, die eine weisungsgebundene Tätigkeit ausführen, welche vom Arbeitgeber organisiert wird.
- das 16. Lebensjahr vollendet haben
- Arbeitnehmer im rechtlichen Sinne sind, d.h. sie leisten Arbeit auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags und unterliegen der Weisung des Arbeitgebers.
Hat der Wahlvorstand ein Recht auf Schulung?
Ja, der Wahlvorstand hat ein Recht auf Schulung, um seine Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen zu können. Laut § 20 Abs. 3 BetrVG müssen die Mitglieder des Wahlvorstands an Schulungen oder Seminaren teilnehmen, die das notwendige Wissen über das Wahlverfahren, die Wahlordnung und die rechtlichen Rahmenbedingungen vermitteln. Die Kosten für diese Schulungen, einschließlich Reise- und Übernachtungskosten, trägt der Arbeitgeber. Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass die Betriebsratswahl rechtssicher und korrekt durchgeführt wird.
Wer organisiert eine Betriebsratswahl?
In Betrieben mit Betriebsrat bestellt der amtierende Betriebsrat mindestens zehn Wochen vor Ende seiner Amtszeit einen Wahlvorstand. Dieser kümmert sich im Weiteren um alle notwendigen Aufgaben der Wahl.
Wie viele Mitglieder hat ein Betriebsrat?
Die Größe des Betriebsrats richtet sich nach der Anzahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer im Betrieb. Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Zusammensetzung des Betriebsrats nach der Beschäftigtenzahl. Je mehr Arbeitnehmer in einem Betrieb beschäftigt sind, desto größer muss der Betriebsrat sein, um eine angemessene Vertretung der Belegschaft zu gewährleisten.
Hier eine Übersicht, wie sich die Zahl der Betriebsratsmitglieder in der Regel nach § 9 BetrVG zusammensetzt:
- Bis zu 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer: 1 Betriebsratsmitglied
- 21 bis 50 wahlberechtigte Arbeitnehmer: 3 Betriebsratsmitglieder
- 51 bis 100 wahlberechtigte Arbeitnehmer: 5 Betriebsratsmitglieder
- 101 bis 200 wahlberechtigte Arbeitnehmer: 7 Betriebsratsmitglieder
- 201 bis 400 wahlberechtigte Arbeitnehmer: 9 Betriebsratsmitglieder
- 401 bis 700 wahlberechtigte Arbeitnehmer: 11 Betriebsratsmitglieder
- 701 bis 1.000 wahlberechtigte Arbeitnehmer: 13 Betriebsratsmitglieder
- 1.001 bis 1.500 wahlberechtigte Arbeitnehmer: 15 Betriebsratsmitglieder
- Für Betriebe mit mehr als 1500 Arbeitnehmern erhöht sich die Zahl der Betriebsratsmitglieder stufenweise:
Für je angefangene weitere 500 Arbeitnehmer kommen 2 Mitglieder dazu. - 5.001 bis 6.000 wahlberechtigte Arbeitnehmer: 31 Betriebsratsmitglieder
- 6.001 bis 7.000 wahlberechtigte Arbeitnehmer: 33 Betriebsratsmitglieder
- 7.001 bis 9.000 wahlberechtigte Arbeitnehmer: 35 Betriebsratsmitglieder
- Für Betriebe mit mehr als 9.000 Arbeitnehmern erhöht sich die Zahl der Betriebsratsmitglieder stufenweise:
Für für je angefangene weitere 3.000 Arbeitnehmer kommen 2 Mitglieder dazu.
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Muster einfaches Wahlverfahren:
Nachfolgend findest Du alle wichtigen Muster, die Du für die Betriebsratswahl (einfaches Wahlverfahren) benötigst.
- Formular 00_Vereinbarung Vereinfachtes Wahlverfahren
- Formular 01_ Einladung Betriebsratssitzung
- Formular 02_ Information an Arbeitgeber
- Formular 03_ Information an Wahlvorstand
- Formular 04_ Einladung Erste Sitzung Wahlvorstand
- Formular 05_ Protokoll Erste Sitzung Wahlvorstand
- Formular 06_ Anforderung von Informationen an Arbeitgeber
- Formular 07_Wahlausschreiben
- Formular 08_Wahlvorschlag
- Formular 09_ Eingangsbestätigung Wahlvorschlag
- Formular 10_ Bekanntgabe Wahlvorschläge
- Formular 11_Bekanntgabe Nichtstattfinden Betriebsratswahl
- Formular 12_Bekanntgabe Nachträgliche Schriftliche Stimmabgabe
- Formular 13_Erklärung Briefwahl
- Formular 14_Merkblatt Briefwahl
- Formular 15_Stimmzettel
- Formular 16_Wahlniederschrift
- Formular 17_Benachrichtigung Gewählte Betriebsratsmitglieder
- Formular 18_Bekanntgabe Wahlergebnis
- Formular 19_Übersendung Wahlniederschrift an Arbeitgeber
- Formular 20_Einladung Konstituierende Sitzung

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